Gesetzliche Krankenkassen
In meiner Privatpraxis in Berlin – Pankow kann ich auch gesetzlich versicherte Patienten im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandeln. Falls Sie bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten keinen Therapieplatz erhalten haben, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu übernehmen. Einen Ratgeber für das Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier über diesen Link http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Ich berate Sie gern zum genauen Vorgehen und unterstütze Sie im Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenversicherung
und Beihilfe
Die Kosten für die Psychotherapie werden von der den Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel problemlos übernommen.
Selbstzahler
Die Psychotherapie kann sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,55 Euro (in englischer Sprache 150 Euro) pro Therapiesitzung.
Heilfürsorge
(z.B. Soldaten der Bundeswehr)
Soldaten haben die Möglichkeit eine Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen. Sie benötigen für das Erstgespräch und die sogenannten probatorischen Sitzungen den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Anschließend kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden.
Bundespolizisten
Seit Mai 2018 haben Bundespolizisten die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.