Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für die Psychotherapie werden von den Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Selbstzahler
Die Psychotherapie kann sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Das Honorar in Höhe von 169 Euro pro Sitzung richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten können als außergewöhnliche Aufwendung steuerlich geltend gemacht werden.

